Wie viele Menschen sind von Fluglärm betroffen?

Das Umweltbundesamt wertet alle fünf Jahre den Verkehrslärm in Deutschland aus. Jetzt liegen die neuesten Zahlen vor: Laut Auswertung von August 2018 sind 8,7 Millionen Menschen in Deutschland von Straßenlärm betroffen und 6,4 Millionen Menschen von Schienenlärm. Von Fluglärm ist mit 0,8 Millionen Personen die mit Abstand kleinste Bevölkerungsgruppe betroffen. Grundlage für diese Zahlen ist – für alle Verkehrsträger – ein Dauerschallpegel von mehr als 55dB (A). Das heißt, dass in Summe 19 Mal mehr Menschen von Straßen- und Schienenlärm betroffen sind als von Fluglärm.

Nimmt man die Zahlen der Lärmbetroffenen in der Nacht und einen sogar niedrigeren Dauerschallpegel von 50 dB(A) für diesen Betrachtungszeitraum, so fallen die Unterschiede noch deutlicher aus: Zwischen 22 und 6 Uhr werden 23 Mal mehr Menschen von Straßenlärm und 21 Mal mehr Menschen von Schienenlärm gestört als von Fluglärm. Nachts sind insgesamt 5,6 Millionen Menschen von Straßenlärm betroffen, 5,2 Millionen von Schienenlärm und 0,2 Millionen von Fluglärm.

Unterschiede gibt es auch bei der Anzahl der sog. Hochbetroffenen, die zwischen 0 und 24 Uhr einem Dauerschallpegel von mehr als 70 dB(A) ausgesetzt sind: Dies sind 697.500 Menschen bei der Straße, 324.200 bei der Schiene und 3.700 im Luftverkehr.

Einzelne Vielbeschwerer

Flugzeuge werden immer leiser. Jede neue Flugzeuggeneration ist deutlich leiser als die Vorgängergeneration. So konnte der Lärmpegel eines Flugzeugs in den vergangenen sechs Jahrzehnten um 88 Prozent bzw. 30dB reduziert werden. Dennoch ist die Zahl von Beschwerden in den vergangenen Jahren tendenziell eher angestiegen.

Das Beschwerdemanagement der Flughäfen ist wichtig und ist für die Unternehmen im Anwohnerdialog von großer Relevanz. Allerdings gibt es bei der Beschwerdepraxis einen neuen Trend: Dabei sehen sich immer mehr Flughäfen mit einzelnen Vielbeschwerern konfrontiert. Diese Einzelpersonen nutzen automatisch generierte E-Mails und führen zu einer massiven Zunahme von Fluglärmbeschwerden.

Am Flughafen Frankfurt waren allein drei Einzelpersonen für über vier Millionen Beschwerden im Jahr 2016 verantwortlich. Um dieser Flut Herr zu werden, weißt der Flughafen Frankfurt Fluglärmbeschwerden getrennt nach automatisierten und individuellen Beschwerden aus. Der Anteil der automatisierten Beschwerden lag 2016 bei rund 97 Prozent.

Ein ähnlicher Trend zeigt sich in Hamburg. Von 107.000 Beschwerden im Jahr 2017 waren 24 Personen für knapp ein Viertel dieser Beschwerden verantwortlich. Drei Viertel der Beschwerden verteilte sich auf die knapp 2.000 übrigen Personen.

Dies erschwert die Arbeit der Mitarbeiter am Flughafen und auch der Fluglärmbeauftragten, denn sie müssen unter all den Beschwerden die tatsächlichen Verstöße ermitteln.

Schutz der Anwohner

Es ist in der Luftfahrt eine wichtige Aufgabe, die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm zu verringern.

Am effektivsten werden Anwohner durch den Austausch von alten und lauten Flugzeugen durch moderne leisere Flugzeuge geschützt oder durch Nachrüstungen an der Bestandsflotte (aktiver Schallschutz). Der Austausch einer A320 durch eine neue und leisere A320neo halbiert den Lärmteppich beim Start. Aber leider wird die Investitionskraft der Fluggesellschaften durch ordnungsrechtliche, steuerliche und fiskalische Sonderbelastungen in Deutschland geschmälert.

Ein wichtiger zweiter Baustein zur Reduzierung der Lärmbelastung und somit zum Schutz der Bevölkerung ist die Erstattung von zum Beispiel baulichem Schallschutz (sogenannter passiver Schallschutz). Dieser ist im Fluglärmschutzgesetz geregelt.

Darüber hinaus gibt es an den Standorten weitere Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden. Bis 2016 gaben die Flughäfen und Fluggesellschaften 1,12 Milliarden Euro für den Schallschutz aus. Weitere Maßnahmen sind eine effiziente Verkehrssteuerung oder optimierte Flugverfahren.

Handlungsbedarf beim Fluglärmschutzgesetz?

Derzeit steht die Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes an und damit die Überprüfung, ob das Gesetz zweckmäßig ist. Seit der letzten Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007 haben sich in der Lärmwirkungsforschung keine grundlegend neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm ergeben. Das Gesetz hat sich damit als eine gute und ausreichende Grundlage zur Regelung der Schallschutzansprüche der Bevölkerung erwiesen.

Stand: August 2018

Ansprechpersonen

Carola Scheffler
Pressesprecherin
carola.scheffler@bdl.aero
+49 30 520077-117
Mehr Informationen
Dokumente
Luftfahrt aktuell 4 | 2018: Wie viele Menschen sind von Fluglärm betroffen?
Das Luftfahrt aktuell 4 | 2018 beschäftigt sich mit dem Thema, wie viele Menschen von Fluglärm betroffen sind.